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Freiwilligendienste

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Freiwilligendienste. Gemeinsam ist allen Diensten, dass sich die Freiwilligen dazu verpflichten, für eine gewisse Zeit (meistens ein Jahr) bei einer bestimmten Einsatzstelle zu arbeiten. Im Gegenzug werden die Freiwilligen angeleitet, geschult und versichert. Die Freiwilligen erhalten in der Regel ein monatliches Taschengeld und ggf. eine Verpflegungspauschale sowie Fahrt- und Wohnkostenzuschüsse. Darüber hinaus werden von der Einsatzstelle oftmals Beiträge zur Sozialversicherung (Gesetzliche Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) bezahlt.

Allerdings können diese Rahmenbedingungen zwischen den unterschiedlichen Freiwilligendiensten (und teilweise sogar zwischen Trägern und Einsatzstellen) variieren. Da es wichtig ist, sich vorher genau zu informieren, finden Sie hier einen Überblick über die wichtigsten Freiwilligendienste.

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) im In- und Ausland:

Beim FSJ handelt es sich um einen Freiwilligendienst für Jugendliche und junge Erwachsene (also für Personen zwischen 16 und 27 Jahren). Ein FSJ kann zwischen 6 und 18 Monaten dauern. Die meisten FSJ-Plätze werden in sozialen Einrichtungen, in Krankenhäusern oder im Rettungsdienst angeboten. Allerdings gibt es auch FSJ-Plätze in den Bereichen Tourismus, Naturschutz, Sport, Kultur und Politik. Wichtiger Bestandteil eines FSJs sind Seminatage, die den Freiwilligen die Möglichkeit zum Austausch und zur Weiterbildung bieten.

Wichtige Informationen zum FSJ und zu allen Trägern und Einsatzstellen finden Sie hier auf der Internetseite des Arbeitskreises Freiwilliges Soziales Jahr in Baden-Württemberg. Zahlreiche Träger aus Baden-Württemberg bieten übrigens auch FSJ-Plätze im Ausland an.

Interessante Tätigkeiten gibt es bei einigen Sportvereinen im Rahmen eines "FSJ im Sport". Weitere Infos und alle Einsatzstellen gibt es auf der Internetseite des Landessportverbandes Baden-Württemberg e.V..

Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ):

Das FÖJ ist wie das FSJ ein Jugendfreiwilligendienst. Dies bedeutet, dass die Rahmenbedingungen eines FÖJ mit denen des FSJ vergleichbar sind (siehe oben).

Wichtige Informationen und weiterführende Links finden Sie auf einer Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD):

Der BFD steht in der Tradition des zum 01.07.2011 ausgesetzten Zivildienstes. Ein BFD kann im sozialen, ökologischen, kulturellen Bereich sowie im Sport oder im Zivil- und Katastrophenschutz abgeleistet werden. Der BFD dauert in der Regel 12 zusammenhängende Monate. Je nach Einsatzstelle wird ein Taschengeld gezahlt und eine Unterkunft sowie Verpflegung gestellt. Die Einsatzstellen entrichten auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Im Gegensatz zum FSJ und FÖJ können auch Personen über 27 Jahren einen BFD ableisten. Diese können ihren Dienst auf einen Teilzeit-Umfang (mind. 20 Stunden pro Woche) reduzieren.

Wichtige Informationen zum BFD und einen Überblick über Einsatzstellen in unserer Region können Sie der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entnehmen.